Bl. 22: Wurde mit einer 6-tägigen Karzerstrafe belegt, da er bei einem erlaubten Commers ein Rapier führte; Bl. 22: Wohnung wurde durchsucht, aber nichts gefunden; N. 962: 13. Dez. 1826: Will zu seinen Eltern nach Berlin fahren (vom 21. Dez. 1826 bis 3. Jan. 1827) und bittet um Erlaubnis des akademischen Senats; 23. März 1827: Er bittet um Milderung der ihm auferlegten Strafe. Bis zur Entscheidung bittet er darum, in Halle bleiben zu dürfen, will sich ruhig und ordentlich aufführen; 26. März 1827: Mitteilung des Universitätsrichters an dessen Vater. Sohn mit Consilio abeundi bestraft. |