Bl. 23: Wegen Duells wird ihm das Consilio abeundi ausgesprochen und wird mit einer 14-tägigen Karzerstrafe belegt; Bl. 35: Beteiligung an publizistischen Veröffentlichungen (Publizistenverhandlung); Berlin, 9. Jan. 1827: Boots wurde mit consilium abeundi bestraft; Berlin, 10. Jan. 1827: Verhandlung über Meißner und Boots; Boots reicht einen Recurs ein. |