| Es ergeht der Beschluss, dass zwischen den Gärten des minister publicus Johann Konrad Bulisius und des Seilers Meister Friedrich eine Mauer aufgerichtet werde, um das Eindringen von unbefugten Personen und Vieh zu verhindern, und zwar solange, bis die abgebrannte Wohnung von Bulisius neu gebaut sei. Die Wand soll auf Kosten der Universität errichtet werden. |