Bl. 1-9: Jungst soll Stud. theol. Stubenrauch unter Drohung zum Eintritt in eine Verbindung zu bewegen versucht haben. Jungst wurde verhaftet; Jungst bringt Gegenargumente. Er leugnet das Gespräch, das Stubenrauch in der Untersuchung angegeben hat; Jungst behauptet, die Namen derer, mit denen Stubenrauch verkehrt, nicht zu kennen. Er kenne sie nur vom Ansehen; Kurator Witzleben fordert erneut genauere Ergebnisse, die man aus Jungst und Stubenrauch herausholen soll und nennt auch noch einige Landsmannschaften, die noch bestehen sollen; Jungst wird wegen angedrohter Verrufserklärung an den Studenten Stubenrauch und wegen Verdachtes der Teilnahme an verbotenen Verbindungen mit consilio abeundi bestraft. Gründe werden nochmals dargelegt; Bl. 63-65: Jungst sagt alles was er über die neue Verbindung weiß aus. Er war selbst Vorsteher. Jungst nennt jedoch keine Namen, außer den Vorstehern. Ansonsten gleichen sich seine Aussagen mit den schon vor ihm vernommenen Studenten; Bl. 71-72: Jungst sagt aus: Der von ihm als Vorsteher genannte Huhold ist eigentlich nicht Vorsteher, sondern Sprecher des Ausschusses (der Clubführer). Jungst erklärt, wie die Beschlüsse der Vorsteher erst von den Clubs bestätigt werden mussten. Jungst nennt noch einige, die bei der Versammlung im Dez. dabei waren. Er nennt die Namen der Clubführer. |