Bl. 7 f.: Gibt an, keine landsmannschaftlichen Verbindungen zu haben; Er gibt zu, an Versammlungen teilgenommen zu haben. Er war auch Vorsitzender, jedoch nur, weil er groß ist und laut singen kann. Er weiß jedoch nicht, dass dies eine burschenschaftliche Verbindung sein soll und ist der Meinung, dass dieser Verdacht unbegründet sei. Sonst kümmert er sich nur um sein Studium, sein Umgang beschränkt sich auf wenige Studenten, die seine älteren Bekannten sind; Das Durchsuchen der Wohnung des Angeklagten ergab nichts, was auf burschenschaftlichen Verbindungen schließen ließ. |