Auf der Innenseite des Buchdeckels befindet sich ein Eintrag des Geheimen- und Oberregierungsrates Eduard Crüger vom 23.5.1861, der die Rückgabe des Exemplars aus dem Nachlass Arthur Schopenhauers durch den Testamentsvollstrecker Wilhelm Robert Franz Gwinner bestätigt. Zudem findet sich an derselben Stelle eine kurze Notiz vom 3.6.1910, in welcher die Erben des am 7.5.1896 verstorbenen Eduard Crügers die Übersendung des Werkes an die Friedrichs-Universität Halle-Wittenberg „im Interesse der Wissenschaft vermerken. Zudem weist das Exemplar eine handschriftliche, undatierte Bearbeitung Kants der sogenannten Quaestio Stolpiana auf. Das „Stolpesche Legat wurde von dem 1753 verstorbenen holländischen Gelehrten Janus Stolpe gestiftet und umfasste ein Kapital von 10.000 Holländischen Gulden (circa 5.300 Reichstaler). Von den Zinsen dieses Legats wurde jedes zweite Jahr eine goldene Schaumünze im Wert von 250 Gulden (130 Reichstaler) angefertigt, die demjenigen verliehen werden sollte, der über eine religiöse Thematik die jeweils beste Abhandlung verfasst habe. Diese Abhandlungen sollten abwechselnd die Existenz Gottes als eines ewigen, unendlichen, von der Materie abgesonderten, weisen und allmächtigen Wesens und die Vortrefflichkeit der christlichen Sittenlehre im Neuen Testament darlegen. Kant beteiligte sich mehrmals an der jeweiligen Quaestio Stolpiana, die im vorliegenden Fall eine Antwort auf die Frage verlangte, ob menschlichen Pflichten nachgewiesen werden könnten, die ihre Gültigkeit nur bei der Annahme einer Unsterblichkeit (der Seele) besäßen. In seiner Antwort, die mehrfach von eigener Hand korrigiert wurde, weist der Königsberger darauf hin, dass die Unsterblichkeit der Seele nicht die Voraussetzung für Pflichten sein könne. Vielmehr führe umgekehrt jede Pflicht, die „willensbestimmend ist, die „Hoffnung der Unsterblichkeit mit sich (Postulatenmetaphysik). Schließlich enthält der Band auf der letzten Seite eine Reflexion Kants, die folgendermaßen lautet: „Der reine Wille ist sein eigener Zweck, der von Neigungen affectirte aber nicht. Wenn vom Menschen gesagt wird: er ist Zweck an sich selbst, so bedeutet das nicht: er ist sein eigener Zweck, sondern auch jederzeit Zweck der Natur, ein blos Mittel der Natur so wohl als andrer Wesen. Vgl. für weitere Transkriptionen der vorliegenden handschriftlichen Bemerkungen sowie eine Interpretation Lehmann, Gerhard: Kants Bemerkungen im Handexemplar der Kritik der praktischen Vernunft, in: Kantstudien. Philosophische Zeitschrift der Kant-Gesellschaft 72/2 (1981), S. 132-139 (zwei Exemplare des Aufsatzes befinden sich unter den Signaturen Nr. 818 und 819 in den hiesigen Sonderdrucken). |