1. Das Degen tragen, 1694; 2. Befreiung der Professoren vom Bürgereid und Kaufschoß, 1694; 3. Dr. A. Th. Reichhelm ersucht um Prof. ord. für Poesie, 1694; 4. Über verliehenes Immediat, 1694; 5. Über verliehenes Immediat; 6. Über die Freimeister, 1694; 7. Über die Freimeister; 8. Nicht-Immatrikulation von anderwärts Relegierten, 1694; 9. Friedrich Wilhelm Bock ersucht, Rabbinica, Talmudica, Hebraica zu dozieren, 1694; 10. Reisekosten für Prof. Beyer, 1694; 11. Wegen des Klosters Hillerschleben, 1695; 12. Keine Immatrikulation für Relegierte, 1695; 13. Den Syndikus Dr. Knorre betreffend, 1695; 14. Bestallung des Lic. Schubart zum Prof. jur. extraord., 1695; 15. Wegen des sogenannten Lagerbuchs, 1695; 16. Das Menieusche Haus, 1695; 17. Das Menieusche Haus; 18. Friedrich Wilhelm Bock (Rabbinica etc.), 1695; 19. Wegen der Tee- und Kaffeehäuser, 1695; 20. Bestallung Joh. Sperlette zum Professor ord. in der Philosophischen Fakultät, 1695; 21. Erhöhung des Salariums für Prof. Boden, 1695; 22. Erhöhung des Salariums für Prof. Sperlette, 1695; 23. Übernahme des Rektorats durch den Kurprinzen, 1695; 24. Das Duell-Edikt betreffend, 1696; 25. Prof. Buddeus wird nicht gestattet ein Collegium Theologikum zu halten, 1696; 26. Reise-Umzugskosten für Prof. Anton, 1696; 27. Reise-Umzugskosten für Prof. Sperlette, 1696; 28. Einrichtung des Stadtturms Karzer, 1696; 29. Nach Prof. Simons Tod erhält Prof. Stryck junior dessen Besoldung, 1696; 30. Die Komödianten dürfen einmal in der Woche spielen, 1696; 31. Salz sieden darf nur, wer in der Stadt wohnt; ansonsten muss er 100 Taler an die Universität zahlen, 1696; 32. Salz sieden darf nur, wer in der Stadt wohnt; ansonsten muss er 100 Taler an die Universität zahlen; 33. Salz sieden darf nur, wer in der Stadt wohnt; ansonsten muss er 100 Taler an die Universität zahlen; 34. Vergleich mit dem Pfänner Michael Steinbrecher zugunsten armer Studierender, 1697; 35. Versicherung, dass Zuwendungen beibehalten werden, 1697; 36. Versicherung, dass Zuwendungen beibehalten werden; 37. Versicherung, dass Zuwendungen beibehalten werden; 38. Anlegung eines Hortus Medicus, 1697; 39. la Fleur erhält künftig 50 Taler Gnadengeld aus der Landeskasse, 1697; 40. Zulage für den Universitätsschreiber und die Pedelle, 1697; 41. Das Kloster Hillersleben betreffend, 1697; 42. Wechsel des Prorektorats, 1697; 43. Wiederholung der Ausnahmeregel für Pfänner, 1697; 44. Rektorwechsel, 1697; 45. Prof. Buddens Theologie Vorlesungen betreffend, 1697; 46. Prof. Buddens Theologie Vorlesungen betreffend; 47. Direktion und Visitation der Universitätsapotheke, 1697; 48. Hypotheksverschreibung für Aug. Denner, 1698; 49. Steuerbegünstigung der Witwe des Prof. Simon, 1698; 50. Erwerb des Meunienschen Hauses, 1698; 51. Erwerb des Meunienschen Hauses; 52. Erlass der Kopfsteuer für Universitätsverwandte, 1698; 53. Einrichtung des Ravensburgischen halben Tischs, 1698; 54. Vergleich mit Michael Steinbrecher zugunsten der Universität; 55. Verbot für Thomasius, theologische Gegenstände in seinen Vorlesungen zu behandeln, 1702; 56. Verbot für Thomasius, theologische Gegenstände in seinen Vorlesungen zu behandeln; 57. Zensurangelegenheiten Dr. Heirich Lysius, Königsberg, 1702; 58. Instruktion der königlichen Freitische betreffend, 1705; 59. Entlastung des Prof. Stryck von Nebenämtern wegen seines hohen Alters, 1708; 60. Klarstellung der Funktion des Prof. Gundling, 1708; 61. Es soll künftig eine Auswahl getroffen werden, dass nur befähigte Studenten die Universität frequentieren, 1708; 62. Es soll künftig eine Auswahl getroffen werden, dass nur befähigte Studenten die Universität frequentieren; 63. Gesuch des Chr. Meyer um Prof. Eloquentia wird nicht entsprochen, 1709; 64. Bestallung J. C. Spener zum ordentlichen Prof. in der Philosophischen Fakultät, 1710; 65. Bestallung J. C. Spener zum ordentlichen Prof. in der Philosophischen Fakultät; 66. Nach Prof. Strycks Tode können dessen Privilegien nicht automatisch dem Nachfolger übertragen werden, 1710; 67. Gnadenjahr für die Erben Prof. Stryck, 1710; 68. Bestallung Michael Alberti zum Prof. Extr. ord. in der Medizinischen Fakultät, 1710; 69. Bestallung Joh. U. Henrici zum Prof. extraord. in der Philosophischen Fakultät, 1711; 70. Es ist dem Prof. Heyde zu gestatten, seine Programmata am schwarzen Brett bekannt zu machen, 1711; 71. Disziplinangelegenheiten der Studenten Wilhelm und Pott, 1712; 72. Über die Schwärmer, 1712; 73. Den Rang des reformierten Prof. Heyde betreffend, 1712; 74. Die Salarien betreffend, 1700; 75. Die Salarien betreffend; 76. Schutz- und Geleitbrief für Juden, 1707; 77. Zensurenangelegenheit bezüglich Drucksachen und Lektionen, 1708; 78. Exekution eines Studenten betreffend, 1712. |