| Gemeinschaftlicher Revers der drei Behörden zu Wittenberg gegen Lic. Christoph Weck, daß die von ihm zu dem Einquartierungswesen bewilligte freiwillige Beisteuer von 10 Rtl. den besondern Freiheiten seines Hauses inskünftige nicht zum Nachteil gereichen solle. Wittenberg, 1633 Januar 15. |